AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für „AB mit Lara“
Stand: 07.08.2020

Hintergrund und Einführung

Das Projekt “AB mit Lara” ist ein kostenloses Angebot von GESTA Gesellschaftliche Teilhabe für Alle e.V. Es verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto für alle ermöglichen und organisieren und koordinieren deshalb die kostenlose Ausleihe von Lastenrädern im Aschaffenburg und näherer Umgebung. Wir bitten Dich, sorgsam mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen dieses Anliegen unterstützen.  

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle*r) Nutzer*in glaubst, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, Probleme mit diesen Bedingungen, tolle Erfahrungen, neue Ideen für eine urbane Mobilität o.ä.), dann schreib uns eine Mail (info@abmitlara.de). Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.  

§ 1 Geltungsbereich

  1. Das Projekt „AB mit Lara“ wird betrieben durch den Verein GESTA. Im Rahmen des Projekts verleiht GESTA (im Folgenden auch „Verleiher“ genannt) an registrierte Personen (im Folgenden „Leihende“ genannt) bei bestehender Verfügbarkeit kostenlos Lastenfahrräder (im Folgenden auch „Lara“ genannt) zu den nachstehenden Bedingungen.   
  2. Durch die Entleihe eines Lara akzeptiert der*die Leihende die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB. 
  3. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich vereinbart wurden.  

§ 2 Registrierung

  1. Jede*r Leihende muss sich vor der ersten Entleihung einmalig beim Verleiher unter Angabe persönlicher Daten registrieren, unter Nutzung der angebotenen Registrierungsmöglichkeiten.  
  2. Als Leihende können sich natürliche Personen registrieren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.  
  3. Leihende*r kann nur sein, wer die körperlichen Voraussetzungen mitbringt, die entsprechenden Lara sicher und im vom Hersteller zugelassenen Rahmen zu nutzen.  
  4. Die Registrierung als Leihende*r  und die Ausleihe der Lara und des Zubehörs sind kostenfrei.  
  5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und gegebenenfalls durch Vorlage von Dokumenten zu belegen.  
  6. Der*die Leihende ist verpflichtet, eintretende Änderungen der persönlichen Daten dem Verleiher mitzuteilen.  
  7. Der*die Leihende hat dafür Sorge zu tragen, dass vertrauliche Daten und Gegenstände wie PIN’s, Passwörter oder Schlüssel vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind.  

§ 3 Buchung

  1. Jede Entleihung erfordert eine durch den Verleiher bestätigte Buchung. Dazu fragt der*die Leihende das gewünschte Rad und den gewünschten Zeitraum („Buchungszeitraum“) unter Nutzung der angebotenen Anfragemöglichkeiten beim Verleiher an.  
  2. Die Buchung und Reservierung erfolgt durch Bestätigung der Anfrage durch den Verleiher.    
  3. Es wird empfohlen, die Buchungsanfrage mindestens 3 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums zu stellen. Anfragen sind maximal 30 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums möglich. 
  4. Die für ein bestimmtes Lara möglichen Buchungszeiträume richten sich nach den Möglichkeiten der jeweiligen Verleihstation.  
  5. Eine Buchung erlischt, wenn der*die Leihende nicht innerhalb von 6 Stunden nach Beginn des Buchungszeitraums zur Abholung an der Verleihstation erscheint.
  6. Der Verleiher behält sich vor, Buchungsanfragen abzulehnen, wenn ein*e Leihende*r innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen mehr als 3 Buchungsanfragen stellt.  
  7. Die reguläre maximale Buchungsdauer pro Entleihe sind 72 Stunden. Ausnahmen sind nach Vereinbarung möglich.  
  8. Buchungen können jederzeit storniert werden, Stornierungen sollen aber möglichst frühzeitig erfolgen.  
  9. Änderungen der Buchung (gewünschtes Lara, Station oder Buchungszeitraum) sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Buchungsanfrage gestellt werden.  
  10. Der*die Leihende darf das Fahrrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nicht möglich.  
  11. Die Nutzung eines Fahrrades ohne bestätigte Buchung oder ohne persönliche Übergabe ist als Diebstahl, möglicherweise in einem besonders schweren Fall, als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Der Verleiher behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.

§ 4 Beginn und Ende der Leihe

  1. Die Entleihe beginnt mit Übergabe des Lara an der Verleihstation und Unterzeichnen des Ausleihformulars und endet mit der Rückgabe des Lara an der Verleihstation.  
  2. Der*die Leihende kann das Lara frühestens zum Buchungsbeginn an der gebuchten Verleihstation abholen. Dabei hat der Entleiher die für die Verleihstationen angegebenen oder speziell vereinbarten Übergabezeiten zu berücksichtigen.   
  3. Die Übergabe erfolgt persönlich durch Mitarbeitende der Verleihstation.   
  4. Der*die Leihende hat sich zu legitimieren / auszuweisen.   
  5. Das Lara wird auf Basis der Checkliste gemeinsam von der*dem Mitarbeiter*in der Verleihstation und dem*der Leihenden geprüft, ggf. vorhandene Mängel werden schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt.  
  6. Mit der Ausgabe geht die Verantwortung für das Lara an den*die Leihende über, die „Entleihdauer“ beginnt. Der*die Leihende ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich. Mit der Übergabe kommt ein befristeter Leihvertrag zustande, mit dem Lara, Anbauteilen, Zubehör und evtl. Zusatzausstattung als Leihgegenstand. Zu keiner Zeit erwirbt der*die Leihende Eigentumsrechte am Leihgegenstand.   
  7. Die Entleihe endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Lara. Eine ordnungsgemäße Rückgabe ist erfolgt, wenn
    • der*die Leihende das Lara persönlich an eine*n Mitarbeiter*in der Verleihstation übergeben hat
    • die Rückgabe spätestens zum Buchungsende erfolgt ist, unter Berücksichtigung der für die Station angegebenen oder speziell vereinbarten Rückgabezeiten; 
    • das Lara in sauberem, betriebsbereitem Zustand und mit allen entliehenen Zubehörteilen zurückgegeben wurde.  
  8.  Der*die Leihende erhält einen Beleg über die Rückgabe des Lara und aller Zubehörteile, auf dem evtl. Mängel vermerkt werden.   
  9. Der*die Leihende ist nach erfolgreicher Rückgabe des Lara beim Verleiher für den Rest des aktuellen sowie den folgenden Tag von einer erneuten Reservierung oder Nutzung dieses speziellen Lara ausgeschlossen.  

§ 5 Regeln für die Nutzung

  1. Der*die Leihende ist verpflichtet,
    • das Lara nur zum vorgesehenen Gebrauch zu nutzen. 
    • die jeweils zulässige maximale Last nicht zu überschreiten. 
    • sich vor Fahrtbeginn vom verkehrssicheren Zustand zu überzeugen und sich mit der Funktionsweise vertraut zu machen. Das beinhaltet auch einen Bremstest und die Überprüfung des Lichts.  
    • sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.  
    • das Lara ausschließlich sachgemäß (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten. 
    • etwaige Mängel am Lara dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Lara nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.  
    • einen Diebstahl des Lara während der Anmietung unverzüglich dem Verleiher sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Verleiher zu übermitteln.   
    • das Lara ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Insbesondere die Ladefläche ist durch den*die Leihende erforderlichenfalls vor der Rückgabe zu reinigen.  
  2. Sofern der*die Leihende ein entliehenes Lastenfahrzeug einer anderen Person zur Nutzung überlässt, hat der*die Leihende sicherzustellen, dass diese Person die Regelungen der vorliegenden AGB wie der*die Leihende beachtet. Der*die Leihende hat gegenüber dem Verleiher das Handeln der anderen Person wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung des Lara an eine andere Person ist insbesondere zu beachten, dass diese das 18. Lebensjahr vollendet hat. 
  3. Es ist insbesondere untersagt,
    • Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Lara vorzunehmen.  
    • das Lara gewerblich auf Kosten Dritter zu nutzen; eine Nutzung innerhalb eines eigenen Unternehmens des*der Leihenden ist zulässig. 
    • leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.  
    • das Lara zu nutzen, wenn der*die Fahrer*in unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.  
    • mit dem Lara ins Ausland zu fahren, ohne dass der Verleiher darüber informiert wurde und dafür eine Zustimmung erteilt hat. 
  4. Ein Transport oder eine Mitnahme des Lara mit einem anderen Verkehrs- oder Transportmittel ist nicht erlaubt, mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, die den Transport von Lastenrädern ausdrücklich erlauben. Alle damit verbundenen Kosten (z.B. für Fähren, Bahnkarten) trägt der*die Leihende.   
  5. Beim Parken und Abstellen sind die folgenden Regeln einzuhalten:
    • Der*die Leihende hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden. In jedem Falle ist der Ständer des Lara zu verwenden und (falls vorhanden) die Feststellbremse zu fixieren. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Lara darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden an Bäumen, Verkehrsampeln, Parkuhren oder Parkscheinautomaten, auf Gehwegen, wenn eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, sowie vor, an und auf Feuerwehranfahrtszonen.  
    • Das Lara ist beim Abstellen immer, auch während eines nur vorübergehenden Nichtgebrauchs mit den vom Verleiher bereitgestellten Schlössern an einem im Boden fest verankerten Gegenstand (typischerweise Radständer oder Laternenmast) zu sichern.  
  6. Bei Zuwiderhandlung übernimmt der*die Leihende alle rechtlichen Konsequenzen selbst. Darüber hinaus stellt der Verleiher der*m Leihenden die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren sowie etwaige Ansprüche Dritter für die Entfernung des vertrags- und/oder rechtswidrig abgestellten Lara in Rechnung. 
  7. Reservierungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, andernfalls behält sich der Verleiher den Ausschluss des*der Leihenden von der Entleihe vor. Sollte der*die Leihende das Lara zu Beginn der Reservierung eines anderen Leihenden noch in Nutzung haben, so wird der Leihende zur Rückgabe aufgefordert.   

§ 6 Haftung

  1. Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lara.   
  2. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wird der Verleiher vom Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert. Er haftet nach § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des Leistungsstörungsrechts. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Fahrrads ist daher auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen. Der Verleiher ist nicht verpflichtet, das Lara für den vertragsgemäßen Gebrauch instandzusetzen oder instandzuhalten.  
  3. Der Verleiher haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Lara trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.  
  4. Der*die Leihende haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lara, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, den Verlust des gesamten Lara oder einzelner Teile.  
  5. Der*die Leihende wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Lara kein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Der*die Leihende ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.   
  6. Der*die Leihende haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Verleiher aus einer Zuwiderhandlung gegen die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.  

§ 7 Verhalten bei Unfällen

  1. Bei Unfällen, an denen außer der*die Leihende auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist der*die Leihende verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Verleiher zu verständigen. Der*die Leihende ist verpflichtet, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen.  
  2. Der*die Leihende darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.  
  3. Widrigenfalls haftet der*die Leihende für den auf Seiten des Verleihers entstehenden Schaden.  

§ 8 Kündigung

  1. Der*die Leihende kann zur Kündigung die Registrierung jederzeit zurückziehen. Die Kündigung wird wirksam durch Bestätigung des Verleihers; etwaige offene Buchungen werden dabei storniert.   
  2. Der Verleiher ist berechtigt, registrierte Leihende ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Er hat insbesondere das Recht auf fristlose Kündigung bei Verstoß des*der Leihenden gegen die AGB. Ein Rechtsanspruch zur Aufrechterhaltung der Registrierung besteht nicht. Etwaige Buchungen verfallen mit der Kündigung durch den Verleiher.   

§ 9 Datenschutz

  1. Der*die Leihende erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden:  
    Name, Adresse, Eintrittsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Buchungs- und Reservierungsverlauf.  
  2. Der Verleiher ist berechtigt, die persönlichen Daten des*der Leihenden zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.   
  3. Der Verleiher ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des*der Leihenden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung einer Ordnungswidrigkeit oder eines Strafverfahrens nachweist.  
  4. Ansonsten ist der Verleiher nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.  

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Ist der*die Leihende ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann der Verleiher diesen Leihenden an dem zuständigen Gericht in Aschaffenburg oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Verleiher kann von diese*n Leihenden nur an dem zuständigen Gericht in Aschaffenburg verklagt werden.

§ 11 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

  1. Der Verleiher kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe der Fahrräder einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der Ungültigen möglichst nahe kommt, zu ersetzen.